Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Überweisung der Anzahlung gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen als akzeptiert:

HINTAUS 44 – Obere Hauptstraße 44 | 7121 Weiden am See | Burgenland| Österreich – (gültig ab Mai 2024)

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Vermieter und dem Mieter anzuwenden. selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B sowie für Verbrauchergeschäfte sofern zwingendes Recht diesen Geschäftsbedingungen nicht entgegensteht.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Geschäftsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Eisenstadt vereinbart. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die auf dieses Geschäftsverhältnis zurückgehen, gelangt österreichisches Recht zur Anwendung.

1.4 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.

1.5 Abänderung der Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.

1.6 Buchungen gelten beiderseits als verbindlich, wenn die Anzahlung von 25% am Konto des Vermieters eingegangen ist. Der Mietvertrag (Angebot und AGBs) kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande. Bei Buchungen, die das Folgejahr betreffen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Preisänderungen im Rahmen seiner Kostensteigerungen vorzunehmen.

2. Nutzung

2.1 Die Nutzung beinhaltet die ebenerdigen Flächen von HINTAUS 44 inklusive Nebenraum, hinterer Garten und Parkflächen. Die obere Etage ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Vermietung.

2.2 HINTAUS44 darf entsprechend den getroffenen Vereinbarungen vom Vertragspartner und zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Es besteht Rauchverbot. Rauchen ist im Freien vor dem Eingang vorgesehen. Die Brandschutzordnung ist einzuhalten. Unsere AGBs sind zu akzeptieren.

2.3 Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass störender Lärm ( Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz) zu unterlassen ist. Musik ist ab 22:00 auf Zimmerlautstärke zu belassen, Fenster und Türen sind geschlossen zu halten insbesondere beim Verlassen des Mietraumes und bei Aufenthalt auf der Terrasse und Garten muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Jede mit der Verletzung Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz verbundene Beschwerde und deren Konsequenzen betreffen den Mieter.

2.4 Der Innenraum darf maximal von bis zu 40 Personen benutzt werden.

2.5 Bei öffentlichen Veranstaltungen verweisen wir auf das Burgenländische Veranstaltungsgesetz und die Vorgaben der Gemeinde Weiden am See.

3. Nutzungsdauer

3.1 Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Mieter während der vereinbarten Zeit zur Verfügung.

3.2 Die tageweise Anmietung erfolgt grundsätzlich von 08.00h des Veranstaltungstages bis 08.00h des Folgetages. Eine Nutzung nach Stunden im Rahmen der vereinbarten Zeit.  Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen.

3.3 Es sind in jedem Fall die behördlich verordneten Lärmbeschränkungen und die gesetzliche Sperrstunde von 1:00 einzuhalten. Das Veranstaltungsende ist im Vorhinein bekanntzugeben. Übernachtung im Stadl oder am Grundstück ist nicht gestattet.

3.4 Bei Überschreiten der Nutzungsdauer behält sich der Vermieter vor, die Räumung der Aufbauten sowie deren Lagerung durchführen zu lassen. Dies erfolgt auf Kosten des Mieters.

3.5 Der Mieter/Veranstalter hat sich im Vorhinein über den Zustand der Räumlichkeiten sowie deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung ausreichend zu informieren. Der Auf- und Abbau erfolgt nach Rücksprache mit dem Vermieter – sofern nicht anders vereinbart jedenfalls innerhalb der Nutzungsdauer.

3.6 Der Mieter ist verpflichtet, für beabsichtigte Installation von Dekoration sowie sonstigen Gegenständen und Möbel eine Einwilligung des Vermieters einzuholen. Sämtliche feuerpolizeilichen und sonstige Bestimmungen müssen dabei vom Mieter eingehalten werden. Strafen, die aus Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultieren sowie Schäden und im Zusammenhang mit Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Mieters.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Vermieter von HINTAUS44 behält es sich vor, die Mietpreise für gemeinnützige Veranstaltungen, Non-Profit Organisationen, innovatives und integratives Engagement zum Gemeinwohl etc. entsprechend anzupassen.

4.2 Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

4.3 Der Mieter erhält bei Buchung eine Rechnung über 25% des Mietpreises die sofort nach Erhalt zu begleichen ist. Die Überweisung der Anzahlung gilt als Reservierung. Die AGBs gelten somit als akzeptiert

4.4 Die Gesamtsumme ist spätestens eine Woche vor der geplanten Veranstaltung zu überweisen.

5. Stornobedingungen

5.1 Bei Stornierung des Anmietungsvertrages durch den Mieter hat dieser eine Stornogebühr zu entrichten. Die Zeiten gelten ab Erhalt der Buchungsbestätigung und beziehen sich auf die vereinbarte Gesamtsumme inkl. USt:

5.2    nach Erhalt der Buchungsbestätigung:  25 %
5.3    1 Woche vor der Veranstaltung: 100 %

5.4 Der Vermieter ist unbeschadet seines Entgeltanspruches berechtigt, mit sofortiger Wirkung kostenfrei und ohne jegliche Konsequenzen aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten,

5.4.1 wenn der Mieter mit seinen finanziellen Verpflichtungen in Verzug ist, allenfalls notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw. nicht vorliegen, Gesetzesverstöße (Lärm) begangen werden oder wenn die Behörde eine Veranstaltung untersagt.

5.4.2 Dem Vermieter bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung den Vereinbarungen widerspricht, gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Störung von BewohnerInnen, der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist oder die Sicherheit des Gebäudes gefährdet ist.

5.4.3 Veranstaltungen, die diskriminierenden oder menschenverachtenden Inhalts sind oder Anlass geben könnten dem Ansehen des HINTAUS 44 Vermieters in der Öffentlichkeit zu schaden sind nicht gestattet.

5.4.4 Sollte sich – auch kurzfristig – herausstellen, dass eine Veranstaltung dem widerspricht, hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

5.5 Dem Mieter erwachsen in solchen Fällen keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Bei gerechtfertigtem Rücktritt kommen die Stornobedingungen analog zur Anwendung

6. Behandlung des Vertragsobjektes

6.1 Sämtliche zur Verfügung gestellten Flächen sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benutzung befunden haben. Insbesondere das Befestigen von Dekorationen und Werbung müssen vorab besprochen werden und rückstandslos wieder entfernt werden. Mit den vorhandenen Einrichtungsgegenständen muss sorgsam und schonend umgegangen werden.

6.2 Betreuung der WC-Anlagen während der Veranstaltung obliegt dem Mieter.

6.3 Die Aufbewahrung von verschmutztem Geschirr bis zum Abtransport durch den Caterer ist in verschließbaren Boxen vorzunehmen.

6.4 Es dürfen keine Speisen oder Reste nach dem Ende der Veranstaltung unverschlossen Vorort verbleiben.

6.5 Die Mülltrennung ist unbedingt einzuhalten. Restmüll, Biomüll und Flaschengebinde müssen selbst oder durch das Catering entsorgt werden.

6.6 Das Objekt ist besenrein zu hinterlassen.

6.7 Die Kosten für übliche Reinigung werden im Angebot aufgeführt und verrechnet. Sollte eine umfassende Spezialreinigung erforderlich sein, wird diese gesondert in Rechnung gestellt.

6.8 Sollte eine Reinigung nicht möglich sein, haftet der Mieter für die Instandsetzung oder Erneuerung der jeweiligen Gegenstände.  Für Schäden oder Bruch wird der Ersatz der Wiederherstellung bzw. Anschaffung inkl. 20% Manipulationsgebühr verrechnet.

6.9 Der Mieter haftet auch für leichte Fahrlässigkeit der Gäste.

6.10 Über die Zeit und Art der Anlieferung sowie einer allfälligen Lagerung ist das Einvernehmen herzustellen. Für Gegenstände aller Art, die in den Raum gebracht werden, wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Abbau und Abtransport der mitgebrachten Gegenstände müssen fachgerecht durchgeführt und bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein, widrigenfalls ist der Vermieter berechtigt, alle eingebrachten Gegenstände, unabhängig davon in wessen Eigentum sie sich befinden, zu Lasten und auf Gefahr des Mieters zu entfernen und verwahren zu lassen. Der Vermieter übernimmt für entfernte und verwahrte Gegenstände keine Haftung. Durch die Nutzung technischer Geräte des Mieters entstandene Schäden sind vom Mieter zu bezahlen.

7. Technische Störungen

7.1 Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, WLAN, etc.) falls sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursacht werden sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

8. Abgaben und Gebühren

8.1 Für Anmeldung und Abführen aller Abgaben und Gebühren (insbesondere auch die Anmeldung bei der AKM) ist der Mieter verantwortlich.

9. Anwesenheitspflicht, Zutrittsrecht

9.1 Der Mieter hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend oder telefonisch erreichbar ist.

9.2 Amtlichen Kontrollorganen, BehördenvertreterInnen sowie dem Vermieter und dessen Mitarbeitern ist der Zutritt zum vertragsgegenständlichen Raum stets zu ermöglichen. Der Mieter ist im Mietzeitraum gegenüber der Behörde verpflichtet, die Verantwortung für das Tun zu übernehmen.

10. Behördliche Vorgaben

10.1 Die Bestimmungen des Burgenländisches Veranstaltungsgesetzes sind unbedingt einzuhalten – näheres unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000372

10.2 Es dürfen die Gänge und Notausgänge (Fluchtwege), die Notbeleuchtungen, Brandmeldeeinrichtungen und Brandlöscher etc. weder verstellt noch verhängt werden.

11. Haftung

11.1 Der Mieter trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Mieter haftet für alle Schäden – auch Folgeschäden – und Beschwerden, die von ihm oder von ihm beauftragten oder beschäftigten Person/en, von seinen Bevollmächtigten, sowie von ihm zuzurechnenden BesucherInnen, Gästen, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht werden.

11.2 Dies gilt insbesondere für: Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, Lärmbelästigung und alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherinnen Höchstzahl ergeben sowie Übertretungen des burgenländischen Polizeistrafgesetztes. Der Vermieter haftet nicht dafür, wenn dem Mieter, dessen Beschäftigten, Beauftragten, BesucherInnen oder zuzurechnenden Gäste während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung Gegenstände abhandenkommen. Dies gilt auch für Diebstähle.

12. Film und Foto

12.1 Dem Mieter ist es im Zuge der Veranstaltung gestattet, Filme, Fotografien und sonstige Abbildungen für Amateurzwecke anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Aufnahmen für kommerzielle Zwecke bedürfen einer vorherigen Genehmigung des Vermieters.

12.2 Dem Vermieter ist es gestattet, eigene Aufnahmen anzufertigen und diese unbeschränkt zu verwenden – insbesondere zu Werbezwecken auf sämtlichen Medien. Dies umfasst insbesondere Aufnahmen der Veranstaltung selbst sowie Dekoration, Setting und Speise.